Wichtige Hinweise!

Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnahmegebühr ein Konto eines Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte gibt mit seiner gibt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch das Einverständnis zur Teilnahme des Minderjährigen.

Bitte lies die folgenden Informationen zu Teilnahme und Haftung aufmerksam durch.

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Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen

Ich erkläre, dass ich gesund bin, einen ausreichenden Trainingsstand habe, und mit den Gefahren und Anforderungen (Strecke) vertraut bin.
Ich erkläre mit meiner Anmeldung, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme und dass ich ausreichend unfall- und haftpflichtversichert bin.

Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

Der Sportler erklärt mit seiner Anmeldung unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen. Teilnahmeberechtigung und Startnummer sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient. 

Kosten, die durch fehlerhafte Angaben des Teilnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr bzw. Gutschrift bei Nichtantritt. Bei Nichtausführbarkeit des Bankeinzugs, verursacht durch Verschulden des Anmelders/Teilnehmers, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 8,- Euro.
Hinweis zum Datenschutz: Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung sowie der gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos & -Videos verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Sportler in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Sportler wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Teilnehmerergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich mit der Weitergabe und Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien einverstanden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und des Haftungsausschlusses für das ProAm Hannover - Dein Tag als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt. Diese können zusätzlich per Post, per Fax, Telefon oder E-Mail bei uns angefordert werden - außerdem liegen sie in den Geschäftsräumen (Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover) zur Ansicht bereit.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Sportveranstalter eichels: Event GmbH, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover -nachfolgend kurz: Veranstalter - und dem teilnehmenden Sportler - nachfolgend kurz: Sportler - aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung unter dem Titel ProAm Hannover - Dein Tag 2017 - nachfolgend kurz: Veranstaltung.

§ 2 Anwendbare Regeln der Sportverbände
(1) Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung im Sinne von  §1 und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung. Insbesondere gilt Nr.12 der Wettkampfbestimmungen für den Straßenrennsport des BDR zu Jedermann-Rennen / Hobby-Rennen in der Ausgabe 04/2016.

(2) Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der in §2 Abs.1 genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

(3) Mit der Anmeldung zum Rennen erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Sonderbestimmungen des German Cycling Cups 2019 an. (www.cycling-cup.de/reglement)


§ 3 Gesundheitliche Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Sportler erklärt mit seiner Anmeldung, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen.

(2) Es liegt einzig im Verantwortungsbereich des Sportlers, unmittelbar vor Teilnahme an der Veranstaltung seinen Gesundheitszustand ärztlich und seinen Trainingszustand sportmedizinisch jeweils auf Tauglichkeit für eine Teilnahme an der Veranstaltung hin überprüfen zu lassen. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Sportlers.


§ 4 Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahme setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Sportlers laut Ausschreibung unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der dortig erforderlichen Angaben innerhalb der Anmeldefrist und vor Überschreiten der vom Veranstalter festgelegten Teilnehmerhöchstzahl  voraus.

(2) Teilnahmeberechtigt ist jeder im Sinne von §4 Ziff. 1 dieser Bedingungen ordnungsgemäß angemeldete Sportler, der am Veranstaltungstag das in der Ausschreibung genannte Mindestalter erreicht und bis zur laut Ausschreibung genannten Zahlungsfrist über eine der jeweiligen ermöglichten Zahlungsmethoden das jeweilige vereinbarte Startgeld bezahlt hat.

(3) Rennfahrer mit Rennlizenzen A/B oder einer vergleichbaren Leistungsklasse eines der UCI angeschlossenen Verbandes sind nicht startberechtigt, Amateurfahrer der Klasse C sind startberechtigt.

(4) Teilnahmeberechtigung und Startnummer sind nicht auf Dritte übertragbar.


§ 5 Ausrüstung
(1) Fahrrad: Zugelassen sind grundsätzlich alle technisch einwandfreien, zweirädrigen Fahrräder.
Nicht zugelassen sind jedoch:
- Scheibenräder vorn/ oder hinten
- Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
- Lenkeraufsätze aller Art (Ausnahme: Hörnchen an Lenkerenden bei MTB sind zugelassen
- Liegeräder, Einräder, Handbikes, Elektrobikes aller Art (Ausnahme: E-Bikes in der dafür vorgesehenen Wertung)
- Bahnräder/ Singlespeeds/ Fixies aller Art
  (Ausnahme: Zulassung ist möglich, insofern die Räder über Freilaufnabe und zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen.)
- Fahrradanhänger aller Art
- Packtaschen und andere Zuladung
- Anbauteile die ein Sicherheitsrisiko darstellen (herausragende Fahrradständer, Pegs etc.)
- Rucksäcke (Ausnahme Camelbaks)
- Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
- Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder Hartplastik und anderen Materialien, die zerbrechlich oder schwer verformbar sind

(2) Helme: Für jeden Teilnehmer besteht Helmpflicht. Helme sind während der Fahrt zu jeder Zeit mit einem Kinnriemen verschlossen zu tragen. Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (DIN-Norm 33954, bzw. DIN EN 1078, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS)

(3) Trikot-Nummer: Ist auf den Trikottaschen zu tragen und mit Hilfe von Sicherheitsnadeln zu befestigen.

(4) Die Verwendung von Kopfhörern führt zur sofortigen Disqualifikation.


§ 6 Allgemeine Fahrordnung
(1) Auf der gesamten Strecke gilt das Rechtsfahrgebot, d. h. es ist ausschließlich die rechte Fahrbahnhälfte zu benutzen.

(2) Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt.

(3) Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie sowie Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne Notwendigkeit, werden geahndet.

(4) Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen.

(5) Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich vorbei zu lassen.

(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen vorübergehend zu neutralisieren, sollte dies die Rennsituation erfordern.

(7) Das Wegwerfen von Abfällen, leeren Trinkflaschen oder sonstigen Gegenständen ist verboten.


§ 7 Ausschluss von der Teilnahme oder aus der Wettkampfwertung
Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den Sportler in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler
- wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hat oder
- mit oder bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der in §2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt oder
- einer Sperre seitens einer der in §2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände unterliegt oder
- dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping) oder
- den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt oder
- den Startnummerndruck nicht oder nicht an der in der Ausschreibung oder in einer der in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportordnungen vorgeschriebenen Stelle trägt und so an der Veranstaltung teilnimmt oder
- mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine    der Bestimmungen der in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt oder
- den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet oder
- den offiziell ausgewiesenen Streckenverlauf auf eigene Veranlassung verlässt.


§ 8 Änderung und Ausfall der Veranstaltung, Rückerstattung der Meldegebühren
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler.

(2) Die Rückerstattung der Meldegebühren kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war.

(3) Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes als Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.

§ 9 Wertungsklassen
(1) Gesamteinzelwertung:
Die Wertung erfolgt für Frauen und Männer und Strecke getrennt.

(2) Altersklassenwertung

Jugend U17: 2002 - 2003*

Jugend U19: 2000 - 2001

Frauen/Männer: 1989 - 1999

Senioren/innen I: 1979 - 1988

Senioren/innen II: 1969 – 1978

Senioren/innen III: 1959 – 1968

Senioren/innen IV: 1949 – 1958

Senioren/innen V: 1948 und älter

*Nur über 68 km Distanz!

               

(3) Teamwertung
- Ein Team besteht aus mindestens 4 Teilnehmern und ist nach oben nicht begrenzt

- Sollte ein Team aus mehr als 4 Sportlern bestehen, werden zunächst die ersten 4 Finisher im Ziel gewertet

- Kommen weitere 4 Sportler eines Teams ins Ziel, so wird dieses Team mit der Ordnungszahl II gewertet (und entsprechend mit höherer Ordnungszahl, wenn weitere Teilnehmer ins Ziel kommen)

- Die Wertung erfolgt durch die Addition der Platzzahlen der Teammitglieder

- In der Teamwertung gibt es keine vorgeschriebene Altersstruktur und das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist unerheblich

- Alle Teammitglieder müssen die gleiche Streckenlänge fahren

§ 10 Zeitnahme
(1) Ist eine Zeitnahme laut Ausschreibung vorgesehen, so erfolgt diese vorbehaltlich dort anderslautender Vorgaben ausschließlich mittels Transpondersystem.


§ 11 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter  haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
(2) In den vorgenannten Fällen der nur fahrlässigen, aber nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe der vom Veranstalter hierfür unterhaltenen Haftpflichtversicherung
.(3) Der Veranstalter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als der in §8 Ziff. 2 genannten Pflichten.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände und Garderobe.


§ 12 Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte
(1) Die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung und Versorgung während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung gem. Ziff. 2 sowie der gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos gem. Ziff. 3, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Sportler in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Sportler wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Teilnehmer- und Ergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich mit der Weitergabe Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(3) Der Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich darüber hinaus mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Unternehmen zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf einverstanden, die von einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen zum Zwecke der Möglichkeit des dortigen Erwerbes von Veranstaltungsfotos aufgenommen werden; eine Kaufverpflichtung hinsichtlich dieser Fotoaufnahmen seitens des Sportlers ist damit nicht verbunden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(5) Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-, Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an eichels: Event GmbH, Kleine Düwelstr. 21, 30171 Hannover